Oft gestellte Fragen

Kapitel

Einstieg
Podcasting & Verbreitung
Rechtliches
Verschiedenes
Fragen speziell von Radiomacher*innen und zu freie-radios.online
Support

 

Einstieg

 

Wie komme ich zu einem Account?

Wenn du Sendungsmacher*in bei einem österreichischen Freien Radio bist, erhältst du deinen Account von deinem*deiner Programmkoordinator*in.

Für private Podcaster*innen erarbeiten wir momentan ein gestaffeltes Tarifsystem, das unsere Unkosten decken soll. Für kleine Podcasts wird es aber ein Gratisangebot geben. Wenn du schon jetzt an einem Account interessiert bist, sende einfach ein Mail an office@cba.media.

 

Ich habe schon einen Podcast bei einem anderen Anbieter. Wie kann ich zu euch wechseln?

Du kannst alle deine Dateien ganz einfach zu uns transferieren. Dafür stellen wir eine Importfunktion bereit, die das alles automatisch für dich erledigt. Wichtig dabei ist, dass du die Veröffentlichungsrechte an diesem Material besitzt.

 

Welche Vorteile habe ich, wenn ich zu euch wechsle?

Kommerzielle Podcast-Hoster speichern deine Daten meist im Ausland und oft in Ländern mit schlechten Datenschutzbestimmungen. Nicht selten werden deine Daten für Werbezwecke verkauft und es gelten unfaire Geschäftsbedingungen. Wir speichern alle Daten auf österreichischen Servern und können daher Datenschutz auf europäischem Niveau garantieren. Wir sind gemeinnützig und verkaufen keinerlei Daten. Unsere Geschäftsbedingungen bieten dir Datenschutz und Datenhoheit und damit einen fairen Rahmen für Podcasting.

 

Ich vertrete eine Institution und möchte im großen Stil Mediendateien und beliebig viele Podcasts/Videocasts veröffentlichen und das am besten langfristig. Geht das?

Ja. Für Institutionen (z.B. Universitäten, Museen, Vereine, …) mit potentiell großen Datenbeständen bieten wir maßgeschneiderte Funktionen und Preise an. Mit täglichen In- und Outhouse Backups können wir die langfristige Verfügbarkeit deiner Produktionen garantieren. Am besten du nimmst direkt mit uns Kontakt auf unter office@cba.media.

 

Ich vertrete eine Institution, bei der verschiedenste Personen für bestimmte Podcasts/Videocasts verantwortlich sind, aber nicht alle sollen auf alles zugreifen können. Kann ich mehrere User für meine Institution anlegen und Zugriffsrechte vergeben?

Ja, dafür gibt es sogenannte Channel Manager Accounts, mit denen du selbstständig User deines Channels verwalten und Zugriffsrechte auf Podcasts/Videocasts vergeben kannst. Zudem stellen wir Werkzeuge zur Massenbearbeitung und Exportfunktionen bereit.

 

Podcasting & Verbreitung

 

Was ist Podcasting?

Aus Wikipedia: Ein Podcast ist eine Serie von meist abonnierbaren Mediendateien (Audio oder Video) im Internet. Das englische Kofferwort „podcast“ setzt sich zusammen aus „pod“ („Kapsel“, „Hülse“) in der Bezeichnung für den tragbaren Audioplayer iPod, auf dem das Medium zum ersten Mal breite Verwendung fand, sowie der Bezeichnung Broadcast („Sendung“). Um 2016 wurden Podcasts vor allem über Smartphones gehört. Durch die wachsende Verbreitung von Smartphones und den Erfolg einzelner Podcasts sind Podcasts von Jahr zu Jahr populärer geworden. Ein einzelner Podcast besteht aus einer Serie (Episoden) von Medienbeiträgen (beispielsweise Interviews, Meldungen, Mitschnitte von Radiosendungen, Musiksendungen usw.), die über einen RSS-Feed automatisch bezogen werden können. (Text lizenziert unter CC BY-SA 3.0)

 

Was ist ein RSS Feed?

Jeder deiner Podcasts hat einen sg. RSS Feed („Really Simple Syndication“, dt. „Wirklich einfache Syndizierung“), lautend auf https://cba.media/podcastname-des-podcasts/feed. Das ist ein maschinenlesbares Dokument, mit dem deine Hörer*innen deinen Podcast mit einem Podcatcher abonnieren können. Ein Podcatcher ist ein Programm oder eine App zum Abonnieren von Podcasts. Deine Hörer*innen bekommen dann immer automatisch mit, wenn du einen neuen Beitrag veröffentlichst, ohne die Seite selbst besuchen zu müssen.

Du musst nur die Adresse deines Feeds wissen und weitergeben: Die kannst du auf dem Startbildschirm nach dem Einloggen herausfinden („Feedadressen ansehen“).

 

Wie verbreite ich meinen Podcast am besten?

 

RSS Feed

Du kannst den Feed dazu nutzen, um deinen Podcast auf anderen Podcastplattformen oder -verzeichnissen zu verbreiten. Dazu musst du nur seine Adresse wissen und sie an die richtige Stelle kopieren. Dafür stellen wir dir im Startbildschirm nach dem Einloggen einen Link bereit, über den du die Feedadressen deiner Podcasts einsehen kannst.

Podcast Player

Mit dem Podcast Player kannst du alle deine Beiträge automatisch auf einer externen Website zum schnellen Nachhören einbinden. Auf dem Startbildschirm nach dem Einloggen findest du einen Link, über den du ganz leicht einen Codeschnipsel generieren kannst, mit dem du den Player dann einbinden kannst.

Embedding

Einzelne Beiträge kannst du mit dem Embed-Player in externe Seiten einbinden. Gehe dazu auf die Seite eines Beitrags (z.B. https://cba.media/1234) und klicke in der Wellenform auf den </> Button, um einen Codeschnipsel zu generieren, den du einfach in eine andere Seite reinkopieren kannst.

 

Was muss ich beim Verbreiten auf iTunes und Spotify beachten?

Du kannst den RSS Feed deines Podcasts (z.B. https://cba.media/podcast/stimmlagen/feed auf iTunes und Spotify teilen. Dazu musst du beim Bearbeiten des Podcasts die Felder „Kontaktperson“, „Kontakt E-Mail“ und „iTunes Category“ ausfüllen.

Du benötigst außerdem ein Bild für deinen Podcast. Es muss für beide Plattformen quadratisch sein, für iTunes zwischen 1.600 und 3.000 Pixel breit bzw. hoch. iTunes selbst empfiehlt eine Bildgröße von 3.000 x 3.000 Pixel. Erlaubte Dateiformate sind: PNG oder JPG.

 

Ich möchte meine Beiträge auf Social Media teilen. Geht das?

Ja. Kopiere dafür einfach die URL eines Beitrags, Podcasts, eines Channels oder einer Station und füge ihn in dein Posting ein. Dazu solltest du zu deinem Beitrag (oder zumindest für deinen Podcast) ein Bild hochladen, das mindestens 1.200 Pixel breit und 628 Pixel hoch ist und eine Beschreibung eingeben.

Ein Audioplayer kann in Social Media leider nicht eingebunden werden. In Zukunft planen wir jedoch ein Audio-to-Video-Tool anzubieten, mit dem du deine Audiodateien automatisch zu Videos machen und dann direkt in Social Media einbinden kannst.

 

Wie kann ich meine Beiträge auf externen Webseiten einbinden?

Siehe Punkt „Wie verbreite ich meinen Podcast am besten?

 

Ich möchte meine eigene interaktive Anwendung oder App für meine Beiträge im cba kreieren. Gibt es Schnittstellen dafür?

Für solche Fälle stellen wir eine REST API bereit, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Kontaktiere uns dafür am besten direkt unter office@cba.media

 

Ich möchte meine Beiträge langfristig zur Verfügung stellen. Geht das und ist das zuverlässig? Gibt es Backups?

Wir sichern zwei Mal täglich alle unsere Daten mehrfach In- und Outhouse. Bei einem Hardwareschaden können wir also jederzeit Daten wiederherstellen. Außerdem haben wir eine Reihe an Ausfallssicherungen, die eine durchgehende Erreichbarkeit gewährleisten. Für eine wirklich langfristige, jahre- oder jahrzehntelange Zurverfügungstellung erarbeiten wir momentan ein Tarifmodell.

 

Rechtliches

 

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Uploader*in?

Du kannst das cba jederzeit von jedem Ort aus zur Veröffentlichung deiner Dateien nutzen und behältst die vollständige Kontrolle über deinen Inhalt.

Deine Beiträge werden ausschließlich im Sinne des freien Zugangs zu Information veröffentlicht und in keinster Weise von uns kommerziell verwertet.

Du musst die Zustimmung aller Rechteinhaber für die Zurverfügungstellung am veröffentlichten Material haben.

Nach dem E-Commerce-Gesetz besteht eine Offenlegungspflicht der Impressumsdaten für die Person, die sich für den Inhalt verantwortlich zeichnet. Es müssen deshalb im Userprofil Name und Wohnsitz angegeben werden. Es werden nur Name und PLZ, nicht die gesamte Postadresse veröffentlicht.

Bei einer Rechtsübertretung hältst du den Betreiber des cba schad- und klaglos.

Du musst diesen Bedingungen zustimmen („Nutzungsvereinbarung“), um das cba nutzen zu können.

 

Warum muss ich eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen?

Als Hostprovider müssen wir uns gegenüber unseren Uploader*innen rechtlich absichern, sodass bei rechtlichen Übertretungen Einzelner nicht der gesamte Datenbestand in Gefahr gerät.

Die Nutzungsvereinbarung besteht im Wesentlichen aus vier Teilen:

  1. Du gibst uns die Erlaubnis, deine Dateien zu hosten (Punkt „Werknutzung“)
  2. Du erklärst dich einverstanden, dass Dateien automatisch unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht werden, sofern du sie nicht anders lizenzierst. Die Lizenz kannst du jederzeit frei wählen und auch wieder ändern. Mehr zum Umgang mit CC Lizenzen (PDF).
  3. Du erklärst, dass du kein urheberrechtlich geschütztes Material hochlädst, von dem du keine Veröffentlichungsrechte hast und dass du persönlich für den Inhalt deiner Produktionen verantwortlich bist (Punkt „Rechte Dritter“ und „Haftung“)
  4. Du erklärst dich mit der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten durch uns und unsere Geschäftspartner servus.at und Proserver1 einverstanden. (Punkt „Auftragsverarbeitung“). Deine Daten werden nur zum Zweck des Hostings und der damit verbundenen Services (z.B. für die Statistik) verwendet und weder weitergegeben noch verkauft. Genaueres erfährst du im nächsten Punkt.

 

Was ist der Datenverarbeitungsvertrag?

Der Datenverarbeitungsvertrag legt fest, welche deiner Daten du uns zur Verarbeitung überlässt, sodass wir deine Beiträge (und die darin enthaltenen Daten) zur Verfügung stellen können. Sei dir bewusst, dass sehr vieles, was in deinem Podcast gesagt wird, personenbezogene Daten sind, z.B. bereits die Stimme selbst. Daneben macht der Vertrag transparent, welche Rechte und Pflichten im Umgang mit deinen Daten bestehen. Wir haben zudem zwei Geschäftspartner: der gemeinnützige Kunst- und Kulturhoster servus.at, der unsere Server betreut und über den wir unseren Internetanschluss beziehen und Proserver1, ein Einzelpersonenunternehmen, das unsere tägliche Datensicherung (Backup) durchführt. Damit deine Podcasts im cba zugänglich sind und damit es ein externes Backup gibt, sind diese zwei Organisationen ebenso Bestandteil des Vertrags. Darüber hinaus werden wir deine Daten an niemanden anderen weitergeben oder gar verkaufen. Wir möchten im Gegenteil, dass du deine Beiträge frei zur Verfügung stellen kannst, ohne dass dich Nutzungsbedingungen zum Verkauf deiner persönlichen Daten zwingen, so wie es bei allen kommerziellen Plattformen (wie etwa Facebook oder Youtube) der Fall ist.

 

Warum werden trotz Datenschutz/Datensparsamkeit mein Name und meine Kontaktinformationen gespeichert?

Als Uploader*in bist du Medieninhaber*in deiner Beiträge und damit rechtlich verantwortlich. Damit geht eine Impressumspflicht einher, die das E-Commerce-Gesetz vorschreibt. Deshalb werden dein Name und deine E-Mail Adresse unter jedem Beitrag angezeigt. Aus demselben Grund werden diese Daten auch über unsere Schnittstellen weitergegeben, damit auch auf externen Seiten diese notwendige Information aufscheinen kann. Alle anderen personenbezogenen Daten schützen wir aktiv vor Weitergabe und Missbrauch. Deine Anschrift speichern wir, weil wir diese Daten im Falle einer gerichtlichen Anordnung herausgeben müssen.

 

Darf ich urheberrechtlich geschütztes Material hochladen?

Grundsätzlich musst du für sämtliches Material, das du veröffentlichst, die Rechte für die Online-Zurverfügungstellung einholen („Making Available“). Hast du die Nutzungslizenzen bei dem*der Urheber*in bzw. dem Verlag/der Verwertungsgesellschaft eingeholt, steht einer Veröffentlichung nichts im Weg. Ansonsten darfst du urheberrechtlich geschütztes Fremdmaterial nicht hochladen. Bei Übertretungen kannst du rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

 

Darf ich meinen Podcast mit urheberrechtlich geschütztem Material auf anderen Podcastplattformen (iTunes, Spotify, …) verbreiten?

Nein. Die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen schließen das aus.

 

Mehr zur Lizenzierung

Sind Beiträge nicht lizenziert, bedeutet das, dass der geltende gesetzliche Standard gilt – und dieser ist sehr restriktiv („Alle Rechte vorbehalten“).
Das Material darf dann weder weitergegeben, kopiert, verändert noch aufgeführt werden.

Wir möchten ein offenes Archiv sein und anderen auch eine Weiternutzung leicht ermöglichen. Wenn du die Nutzungsvereinbarung akzeptierst, gelten daher alle deine veröffentlichten Dateien – sofern nicht anders von dir angegeben – automatisch als unter der Creative Commons Lizenz „Namensnennung“ (CC BY 4.0) lizenziert. Die Beiträge dürfen dann von jedem*r vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Es dürfen zudem Abwandlungen und Bearbeitungen des Inhaltes angefertigt werden – alles unter der Bedingung, dass die Namen der Autor*innen genannt werden.

Stelle deine Dateien unter eine Lizenz und bestimme selbst, wie dein Material weiterverwendet werden darf.

Eine Lizenz lässt sich auch im Nachhinein wieder ändern, allerdings gelten diese Bedingungen nur für die Zukunft.

 

Mehr zur Creative Commons Lizenzierung

Eine ausführliche Erklärung zu Creative Commons erhältst du im Leitfaden zum Umgang mit CC Lizenzen (PDF).

Du kannst wählen, unter welchen Bedingungen die Datei von den Nutzer*innen des Archivs weiterverwendet werden darf.

Es ist möglich, zwischen 4 Bedingungen zu wählen:

  • Die Datei darf für kommerzielle Nutzung verwendet werden
  • Die Datei darf ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden
  • Die Datei darf bearbeitet werden
  • Die Datei darf nicht bearbeitet werden

Eine Bedingung gilt für jede Art der Weiterverwendung des Materials automatisch: Es muss immer der Name des Autors*der Autorin genannt werden.

Daraus ergeben sich 4 Creative Commons Lizenzen, die folgendermaßen lauten:

 

Lizenz Sie dürfen … zu folgenden Bedingungen

Lizenz im Wortlaut

by … das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.

… Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen.

Namensnennung – Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Link

by-nd … das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Namensnennung – Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Keine Bearbeitung – Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.

Link

by-nc … das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.

… Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen.

Namensnennung – Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Keine kommerzielle Nutzung – Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Link

by-nc-nd … das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Namensnennung – Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Keine kommerzielle Nutzung – Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Keine Bearbeitung – Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.

Link

 

Welche Lizenz soll ich wählen?

Wir empfehlen, eine möglichst offene Lizenz auszuwählen (BY). Dies hilft, Beiträge schneller zu verbreiten und auch für eine wissenschaftliche oder künstlerische Nutzung zugänglich zu machen. Die Weiternutzung für kommerzielle Zwecke zu erlauben ist ebenfalls sinnvoll, denn andernfalls darf die Datei von niemandem verwendet werden, der*die Geld für seine*ihre Arbeit erhält – und sei es lediglich zur Deckung der Unkosten. BY-NC ist in der Praxis also sehr einschränkend und wird nicht empfohlen. Bedenke, dass jede Einschränkung in der Bearbeitung einer Datei (ND) auch verhindert, dass sie geschnitten werden darf. Sie darf dann auch nicht in Auszügen verwendet werden.

 

Warum sollte ich die Lizenz BY-NC („Keine kommerzielle Nutzung“) vermeiden?

„Nicht-kommerziell“ ist im urheberrechtlichen Sinne sehr eng gefasst und wirkt sich in der Praxis äußert restriktiv aus, sodass das Werk in vielen Fällen nicht verwendet werden darf. Im Kontext des österreichischen Urheberrechts meint „nicht-kommerziell“ nämlich nicht Werbefreiheit, sondern bezieht sich auf sämtliche Geldflüsse, unabhängig davon, ob dahinter eine Gewinnabsicht steht. So darf etwa das Werk nicht für eine Sendungsübernahme verwendet werden, wenn die zuständige Programmkoordination oder Redakteur*in dafür bezahlt wird oder eine Aufwandsentschädigung erhält.

Weitere Einschränkungen betreffen die Nutzbarkeit für Wissensplattformen im Bereich der Bibliotheken, Archive und Museen. Auf Wikipedia bspw. darf kein NC Material veröffentlicht werden (siehe Wikipedia FAQ). Insbesondere im Wissenschaftsbereich gelten strenge Open Access Richtlinien: Wissenschaftseinrichtungen müssen diese verpflichtend einhalten und vielfach sind sogar Förderungen daran geknüpft. Auf EU-Ebene ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren die Verwendung von CC BY etwa für ERC-Grants (dem Goldformat) verpflichtend wird.
Durch die Verwendung der Lizenz CC BY soll so generell erleichtert werden, dass cba Beiträge in Wissen(schaft)s- und Bildungskontexten Eingang finden können. Weitere rechtlich fundierte Informationen findest du im von irights.info herausgegebenen Dokument „Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung ’nicht-kommerziell – NC’“ des deutschen Urheberrechtsexperten Paul Klimpel.

Generell solltest du bei der Entscheidung zw. BY und BY-NC folgende Fragen abwägen:

  • welche Nutzbarkeit möchte ich haben und wird diese durch die NC-Einschränkung verunmöglicht? (etwa, wenn ein*e Redakteur*in dafür bezahlt wird, um Beiträge fremder Stationen zu kompilieren und on air zu bringen)
  • ist es realistisch, dass jemand anderer meine Inhalte zu Geld macht? Lohnt sich diese Einschränkung daher überhaupt?
  • ist mir wichtiger, dass ich selbst irgendwann einmal Geld damit verdiene (NC) oder möchte ich eine möglichst große Öffentlichkeit mit meinen Inhalten erreichen? (Kein NC)
    Bedenke dabei, dass die Einholung einer Bewilligung mit Mühen und Kosten verbunden ist, sodass erfahrungsgemäß in der Regel das Werk stattdessen von vornherein nicht verwendet wird und somit Gefahr läuft, eine geringere Verbreitung zu finden

 

Warum gibt es die Share-Alike Lizenz BY-SA („Weiternutzung unter gleichen Bedingungen“) nicht?

Podcasts/Radiosendungen sind oft zusammengesetzte Werke, die aus unterschiedlich lizenziertem Material bestehen. Eine Share-Alike Lizenz ist daher meist gar nicht möglich. Darüber hinaus wirkt sie für eine Weiternutzung, v.a. wenn Inhalte in fremde – wiederum zusammengesetzte – Produktionen einfließen sollen, sehr resktriktiv. Wir unterstützen sie daher nicht. Das bedeutet auch, dass du kein SA lizenziertes Material in deinen Beiträgen verwenden kannst.

 

Kann ich eine Lizenz ändern?

Eine Lizenz kann jederzeit wieder geändert werden. Die neuen Bedingungen gelten dann für die Zukunft. Die Information, wann die Lizenz geändert wurde, wird gespeichert. Darüber hinaus kannst du jederzeit bestimmten Personen über die Lizenz hinausgehende Rechte einräumen. Das kannst du auch mit jedem*r individuell per E-Mail oder handschriftlich vereinbaren.

 

Verschiedenes

 

Warum muss ich warten, bis meine Datei nach dem Hochladen veröffentlicht werden kann?

Nach dem Hochladen durchläuft deine Datei einige automatisierte Prozesse. Es wird eine Wellenform erzeugt. Zur besseren Wiedergabekompatibilität wird deine Datei konvertiert und eine Vorschauversion mit etwas geringerer Qualität generiert. Zudem wird die Datei auf Sprach- und Musikanteile analysiert (was ist Musik, was ist gesprochenes Wort?), um in Zukunft Tools für Kapitelsetzung und Online-Schnitt anbieten zu können. Diese Prozesse können je nach Größe der Datei von einigen Sekunden bis zu mehreren Minuten dauern, bevor du die Datei veröffentlichen kannst.

 

Warum heißen Sendereihen jetzt Podcasts?

Das cba wurde ursprünglich als Sendeaustauschplattform von Communityradios gegründet. Nach 20 Jahren wurde die Plattform für alle Podcaster*innen geöffnet. Durch die Umbenennung von Sendereihen auf Podcasts können sich alle Produktionen – ob von Stationen oder Channels – unter einem gemeinsamen Dach vereinen und die gemeinsame Hörer*innenschaft online besser erreicht werden.

Die Podcast- und Feedadressen haben sich daher folgendermaßen geändert, z.B.

https://cba.media/series/stimmlagen
https://cba.media/series/stimmlagen/feed

wurde zu:

https://cba.media/podcast/stimmlagen
https://cba.media/podcast/stimmlagen/feed

Die alten Adressen bleiben aber gültig und leiten automatisch auf die neuen weiter.

Andere Adressen sind davon nicht betroffen!

 

Was sind Channels?

Teilnehmende Uploader*innen sind neben Radiostationen, die im Menüpunkt „Stationen“ ihren Platz finden, private, freischaffende Produzent*innen und Institutionen. Die beiden letzten Gruppen werden unter „Channels“ subsumiert.

 

Fragen speziell von Radiomacher*innen und zu freie-radios.online

 


Warum gibt es jetzt mit freie-radios.online eine zusätzliche Seite?

freie-radios.online ist eine zusätzliche Präsentationsform („Frontend“), exklusiv für die freien Radios Österreichs, die die Programmproduktionen und Leistungen des 3. Sektors als solche noch stärker in den Vordergrund rückt.

Für Fragen bzgl. Freie Radios und freie-radios.online wende dich an Helga Schwarzwald, Geschäftsführerin des VFRÖ unter office@freie-radios.at

 


Muss ich dort meine Dateien extra hochladen?

Nein, du lädst deine Dateien weiterhin wie gewohnt über das cba hoch, sie sind dann sowohl unter cba.media als auch unter freie-radios.online zugänglich. Das Motto: Ein Backend, viele Frontends!

 


Wohin soll ich meine Beiträge verlinken?

Du entscheidest selbst, welche der beiden Seiten (cba.media oder freie-radios.online) du für deine Zwecke passender findest und wohin du deine Beiträge verlinken möchtest.

 


Bleibt cba.media bestehen?

Ja, die Domain wird sich in naher Zukunft nicht ändern.
Sollte sich doch einmal etwas ändern, wird das cba dennoch unter dieser Adresse weiterhin erreichbar bleiben. Auch bestehende Links bleiben in diesem Fall erhalten.

 


Bleiben bestehende Links auf meine Beiträge im cba weiterhin erreichbar?

Ja, uneingeschränkt.

 

Was bedeutet „Enthält AKM-pflichtiges Material?“

Wenn urheberrechtlich geschütztes Material – vor allem Musik – veröffentlicht werden soll, muss dafür eine kostenpflichtige Lizenz eingeholt werden. Das trifft auf die meiste kommerziell erhältliche Musik zu. Damit Sendungsmacher*innen solches Material veröffentlichen können, ohne sich strafbar zu machen, hat der Verband Freier Rundfunk Österreich (VFRÖ) für seine Mitgliedsradios Pauschalverträge mit den Verwertungsgesellschaften AKM und LSG abgeschlossen.
Die Verträge sehen allerdings vor, dass, wenn verwertungspflichtiges Material enthalten ist, der Download eingeschränkt werden muss. Die Datei kann dann nur über die Website oder über extern eingebundene Player angehört, aber nicht heruntergeladen werden. Das beantwortet auch die nächste Frage.

 

Meine Dateien (oder manche davon) scheinen im RSS/Podcast Feed nicht auf. Was ist der Grund dafür?

Deine Dateien scheinen im Podcast nur auf, wenn sie kein verwertungspflichtiges Material enthalten („AKM-pflichtig“), siehe vorigen Punkt. Aufgrund der Lizenzverträge mit den Verwertungsgesellschaften AKM und LSG müssen wir nämlich den Download von solchen Dateien einschränken. Sie können dann nur direkt im Browser abgespielt werden. Verwende daher Creative Commons-lizenzierte Musik (z.B. von https://freemusicarchive.org) in deinen Beiträgen, um Podcasting zu ermöglichen.

Beachte: Für eingeloggte Programmkoordinator*innen freier Radios sind immer alle Dateien downloadbar, um einen reibungslosen Sendeaustausch zu gewährleisten.

 

Support

 

An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

Wenn du Fragen zur Bedienung hast, sieh zuerst im Handbuch nach.

Wenn du Fragen zum cba hast oder Probleme mit dem Backend auftreten (z.B. beim Dateiupload oder beim Veröffentlichen), dann schreib ein E-Mail an cba@fro.at. Wir werden dir zeitnah bei der Lösung deines Problems helfen.