[O-Ton] Gefährdet der Landfriedensbruchsparagraph die Zivilgesellschaft?

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O-TON (unbearbeiteter Originalton)
  • LFB_Diskussion_fertig
    109:12
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[O-Ton] Demo „St. Marx für immer“ am 23.4.2026 in Wien

Ungeschnittene, unbearbeitete Aufzeichnung einer Podiumsdiskussion am 11.6.2014 im Juridikum in Wien – veranstaltet von jus.gras in Kooperation mit Albert Steinhauser.

Gemäß § 274 StGB ist als “Landfriedensbruch” die wissentliche, also bewusste, Teilnahme an einer „Zusammenrottung“ strafbar, wenn diese darauf abzielt, einen Mord, Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung zu begehen. Eine Bestrafung ist möglich, ohne dass die Person selbst diese Straftaten begangen hat.

Historisch hat der Landfriedensbruch seine Wurzeln in der Niederschlagung von Unruhen und revolutionären Aufständen. In den letzten Jahren wurde dieser Strafparagraph – der über Jahrzehnte praktisch totes Recht war – plötzlich neu entdeckt. Zuerst bei Fußballfans – dann bei DemonstrantInnen.

Warum wird der Paragraph vermehrt angewendet? Braucht es diesen Paragraphen und worin liegt die Missbrauchsgefahr?

Gäste:

Manfred Seeh (Die Presse)
Hannes Jarolim (Justizsprecher der SPÖ)
Gerhard Jarosch (Präsident der Vereinigung österreichischer StaatsanwältInnen)
Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin)
Michael Lepuschitz (Polizeijurist)
Albert Steinhauser (Justizsprecher der Grünen)

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