Seit einigen Monaten ist es für inter* Personen nun möglich neben „männlich“ oder „weiblich“ auch andere Optionen als Geschlechtseintrag zu wählen. Das gilt aber nicht für trans* und nicht-binäre Personen: Für sie besteht weiterhin nur der binäre Geschlechtseintrag, was die Genderklage nun ändern möchte. Dazu sprechen Jasmin Wimmer und Claudio Schön mit der Kläger*in selbst und einer Vertreter*in des Vereins Nicht-Binär (kurz: Venib).
07. Juli 2021
01. August 2021
28. Juli 2021, 22:00
Claudio Schön, Jasmin Wimmer