Juristische Aufarbeitung des Genozids an den Ova-Herero und Nama

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„Deutsch-Südwestafrika“ hieß eine der vielen Kolonien Deutschlands, die von 1884 bis 1915 bestand. Teile der kolonisierten Bevölkerung wehrten sich gegen die systematische Gewalt, die dort herrschte. Daraufhin verübten Deutsche im heutigen Namibia einen Völkermord an den Ovaherero und Nama. Zwischen 1904 und 1908 wurden Zehntausende Menschen getötet.
Bis heute wirkt sich der Völkermord negativ auf die Gruppen der Ovaherero und Nama im heutigen Namibia aus: die Nachfahren sind wirtschaftlich und politisch benachteiligt und fordern deshalb von Deutschland seit Jahrzehnten eine ernsthafte Anerkennung des Genozids und Konsequenzen wie Entschädigungszahlungen. Diesem Kampf, der auch juristisch geführt wird, widmet sich die Publikation „Der Prozess. Wie der deutsche Völkermord an den OvaHerero und Nama nicht vor Gericht kam“, verfasst von Christiane Bürger und Sahra Rausch. Sie sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle „Wissenschaftliches Erbe in Thüringen“. In ihrem Text betonen sie, dass es bisher weltweit noch kein erfolgreich geführtes Gerichtsverfahren gab, in dem es um die Aufarbeitung kolonialer Verbrechen ging.

Das Heft „Der Prozess. Wie der deutsche Völkermord an den OvaHerero und Nama nicht vor Gericht kam“ ist dieses Jahr im Maro Verlag erschienen und kann für 16€ erworben werden. https://www.maroverlag.de/marohefte/279-der-prozess-9783875126297.html?srsltid=AfmBOooBzEWZr6sUlyPWKqkVJGTEo0YUxf35OGi_eEPyDB4xYRwu22V4

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