Am 28.02.2025 erließ der damalige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden – » Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) (…) ist (für private Personen) verboten.
Umgehend reagierte der ÖKV mit einer Aussendung und spricht von « Machtmissbrauch », von einem « Frontalangriff auf tausende verantwortungsvolle HundesportlerInnen », einem « ideologischen « Abschiedsgeschenk » – auf dem Rücken einer traditionsreichen und international anerkannten Hundesportart ».
Was dahintersteckt und was die Verordnung wirklich verbietet, das erfahrt ihr in diesem Podcast.






