Am 28.02.2025 erließ der damalige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden -“ Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) (…) ist (für private Personen) verboten.
Umgehend reagierte der ÖKV mit einer Aussendung und spricht von „Machtmissbrauch“, von einem „Frontalangriff auf tausende verantwortungsvolle HundesportlerInnen“, einem „ideologischen „Abschiedsgeschenk“ – auf dem Rücken einer traditionsreichen und international anerkannten Hundesportart“.
Was dahintersteckt und was die Verordnung wirklich verbietet, das erfahrt ihr in diesem Podcast.