Das Dublin-Verfahren – verfassungs- und europarechtswidrig?

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Dass Schutzsuchende es in Deutschland nicht leicht haben, ist kein Geheimnis. Im vermeintlich sicheren Land angekommen, müssen Geflüchtete hier um die Sicherung ihrer Existenz bangen. Das sogenannte Sicherheitspaket, das Ende letzten Jahres beschlossen wurde, sieht unter anderem Verschärfungen im Aufenthaltsrecht vor. Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, sollen von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Wenn Schutzsuchende über einen anderen europäischen Staat eingereist sind, ist laut diesem Verfahren eben jener Staat für diese schutzsuchende Person verantwortlich. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt verurteilt die damit einhergehende Praxis, Geflüchteten im Dublin-Verfahren sämtliche Unterstützungsleistungen zu entziehen, auf Schärfste.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen, dass die Maßnahmen des Dublin-Verfahrens verfassungs- und europarechtswidrig sind. Darüber sprach Radio Corax mit der Projektreferentin beim Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, Stefanie Mürber.

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Das Dublin-Verfahren - verfassungs- und europarechtswidrig?
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