Kunst und Recht – das klingt auf den ersten Blick nach zwei ganz verschiedenen Welten. Aber gerade dort, wo Kunst herausfordert, provoziert oder gar aneckt, kommt das Recht ins Spiel: Wo endet die künstlerische Freiheit? Und wann beginnt die strafrechtliche Relevanz?
Die Universität Graz hat genau diesem Spannungsfeld eine Bühne gegeben – mit dem neu gegründeten Zentrum für Kunst- und Kulturrecht, das sich zur Aufgabe gemacht hat, gesellschaftlich relevante, oft auch unbequeme Fragen aufzugreifen und interdisziplinär zu verhandeln.
Bereits in den vergangenen Monaten konnte mit öffentlich zugänglichen Podiumsdiskussionen gezeigt werden, wie lebendig und aktuell juristische Debatten sein können. Etwa bei der Veranstaltung „Das ist (fast) alles von der Kunstfreiheit gedeckt“, bei der das Thema Gangsta-Rap im Mittelpunkt stand – mit Diskussionen über Gewalt, Sexismus, Meinungsfreiheit und Zensur.
Den Mitschnitt gibt es übrigens auch zum Nachhören:
Teil 1: https://cba.media/655712
Teil 2: https://cba.media/655714
Heute geht es um eine andere Form von Ausdruck, um Graffiti. Und wieder stellt sich die Frage: Genial oder illegal? Wann ist ein gesprayter Schriftzug ein künstlerisches Statement und wann bloß Sachbeschädigung? Wie gehen Städte, Unternehmen, Gesetzgeber, aber auch die Gesellschaft mit dieser Form von Kunst um? Und wie sehen das die Künstler:innen selbst?
Am Podium zu hören:
Antonia Bruneder, Zentrum für Kunst- und Kulturrecht
Philo Jöbstl, Graffitikünstler
Rainer Beck, Rechtsanwalt und Altstadtanwalt
Hannes Schütz, Leiter des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht
Roman Hahslinger, Konzernbeauftragter Security (CSO) der ÖBB