Eine parlamentarische Anfrage der Partei DieLINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt hat darauf hingewiesen, dass an der MLU weniger als 50% der studentischen Beschäftigungsverträge unter 12 Monate eine Begründung aufweisen. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg führt dazu sogar gar keine Statistik. Eigentlich wurde in Tarifverhandlungen zwischen Ländern, Gewerkschaften und Hochschulen Ende 2023 eine Schuldrechtliche Vereinbarung beschlossen. Die Landesregierung scheint nach meinem Eindruck damit zu argumentieren, dass es keinen verpflichtenden Rahmen zur Protokollierung durch Hochschulen gibt. Radio Corax hat mit Lukas Grundmann von der GEW Sachsen-Anhalt über die Folgen und potenzielle Lösungen geredet.
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Studentische Kurzzeitverträge ohne Begründung. Systematischer Rechtsbruch an Hochschulen in Sachsen-Anhalt?
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