Seit dem 1. Juli 2025 sind Präventionskonzepte gegen Machtmissbrauch verpflichtender Bestandteil von Förderverträgen ab einem Betrag von 50.000 Euro im Kunst- und Kulturbereich gemäß der neuen Kunstförderungsrichtlinie des Bundes. Damit ist Präventionsarbeit keine freiwillige Maßnahme mehr. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis: Prävention ist kein Formular, das einmal ausgefüllt wird, sondern ein fortlaufender Prozess, der Zeit, Auseinandersetzung und Entscheidungen erfordert.
Wir haben mit Heidi Fuchs, Co-Geschäftsführung von vera* – Vertrauensstelle Kunst und Kultur, sowie mit Mag.a Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, über Präventionsarbeit für kleine, oft ehrenamtlich oder projektbasiert arbeitende Organisationen gesprochen.
Wir wollten wissen: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Machtmissbrauch und Grenzverletzungen im Arbeitskontext aus – und warum sollte Prävention darüber hinaus wirken? Warum ist es außerdem entscheidend, im Vorfeld zu klären, wer im Anlassfall handelt und wie?
Ergänzend dazu haben wir bei einem unserer Mitglieder, dem Toihaus Theater Salzburg, nachgefragt, welche zentralen Erkenntnisse sie aus dem Prozess zur Erstellung des Präventionskonzepts gewonnen haben.
Zum Artikel:
https://igkultur.at/praxis/praeventionsarbeit-im-kulturbereich
Zur Gleichbehandlungsanwaltschaft:
https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
Zu vera* – Vertrauensstelle Kunst und Kultur
https://vertrauensstelle.at/











