Die Meinungsfreiheit ist in Österreich als Grundrecht verfassungsrechtlich (§ 13 Staatsgrundgesetz, Art. 10 EMRK) garantiert, umfasst das Recht auf freie Äußerung in Wort, Schrift und Bild sowie das Zensurverbot.
Sie endet jedoch bei strafbaren Inhalten wie Hetze, NS-Wiederbetätigung, Ehrverletzungen oder Verletzung der Rechte anderer, auch im Internet
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