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  • R(h)eingehört KFV zu den Neuerungen in der StVO
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Bereits am 1. Mai trat die 36. StVO-Novelle in Kraft – und sie betraf punkto Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern vor allem die Jungen betreffen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erklärt  warum auch Erwachsene  einen Helm tragen sollten. 

Wie KFV-Erhebungen zeigen, unterscheiden sich die Helmtragequoten je nach Fahrzeugtyp deutlich. Bei Motorrädern – wo das Nichttragen eines Helms in Österreich bereits seit 1984 strafbar ist – liegt die Helmtragequote derzeit bei fast 100 Prozent. Deutlich niedriger fällt sie bei anderen Fahrzeugen aus: Bei E-Bikes beträgt die Helmtragequote derzeit 67 Prozent und bei E-Scootern sogar nur 10 Prozent. Effekte durch die Helmpflicht bei E-Bikes ab 1. Mai sind allerdings kaum zu erwarten, denn diese gilt nur bis zum 14. Geburtstag und E-Bikes nutzen fast ausschließlich ältere Personen. Auch bei E-Scootern gilt die Helmpflicht nur bis 16 Jahre.

Genaue Infos zu den Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung ab 1. Mai 2026 und zum Kuratorium für Verkehrssicherheit findet ihr auf https://www.kfv.at/ 

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