Der Vertrag zwischen Gleichberechtigung und Diktat

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Ein Vertrag zwischen mindestens zwei Vertragspartnern regelt Inhalt und Form eines Leistungsaustauschs. Die Form und Ausgestaltung in Bezug auf die (Un-)Gleichberechtigung der Vertragspartner unterscheidet darüber, ob ein Vertrag als „iustitia distributiva“ und somit zuteilend oder als „iustitia commutativa“ somit ausgleichend abgeschlossen wird.
Welcher Art von Verträgen wirken somit über uns Menschen in den sogenannten freien Demokratien mit sogenannten freien Vertragspartnern? Und wirken diese Verträge ausgleichend oder doch ungleich zuteilend? Wir gehen dieser Frage nach.

Musik: Revolution Void, Brigan Esemble

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