Missstand: Daueranbindehaltung von Milchkühen

Podcast
Tierrechtsradio
  • 2016-06-10_mikuh-anbindehaltung
    38:53
audio
56:59 Min.
Das Projekt Tierschutz Unterricht an Schulen
audio
55:59 Min.
15 Jahre Freispruch im Tierschutzprozess
audio
57:01 Min.
Welttag für „Versuchstiere“
audio
56:46 Min.
Effekte der Ungarn-Wahl in ganz Europa
audio
56:50 Min.
In der Fledermausstation
audio
52:27 Min.
Rinderversteigerungen in Österreich
audio
47:43 Min.
Neue Details zum Skandal-Rindertransport der Spiridon II
audio
57:29 Min.
Wie sogenannte SLAPP-Klagen zivile Mitgestaltung behindern
audio
56:58 Min.
Zu den Novellen der 2. Tierhaltungsverordnung und der Sonderhaltungsverordnung
audio
56:59 Min.
Das autoritäre System Fico in der Slowakei gegen NGOs

Volksanwaltschaft hat Widerspruch zwischen Praxis und Gesetz festgestellt

Etwa 50 % der Milchkühe leben noch ständig an der Kette oder dem Haltebügel, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche an derselben Stelle stehen. Und das, obwohl das Gesetz die Daueranbindehaltung verbietet. Wie das möglich ist? Das findige Tierschutzministerium, nie um Ausreden verlegen, wenn es darum geht, Gesetze zum Nachteil der Tiere und für den Profit der Tierindustrie umzuinterpretieren, hat eine Verordnung erlassen, die 3 Ausnahmen von der Daueranbindehaltung vorsieht: Wenn der Bauer/die Bäuerin Angst vor den Kühen hat, wenn sie keine Weide haben oder die Verhältnisse beengt sind, dann dürfen sie für immer die Daueranbindehaltung beibehalten. Dagegen richtet sich die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft. Und das Tierschutzministerium? Ja, sagt es, und ändert 4 Worte im Verordbungstext, aber NICHTS an der Praxis. Der Rechtsstaat versagt total, wenn es um die Tiere geht!

Schreibe einen Kommentar