Vorsorglich weggesperrt – Wie lebt man im Maßnahmenvollzug?

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In dieser Ausgabe des FROzine berichtet ein ehemaliger Insasse einer „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ wie sich der sog. „Maßnahmenvollzug“ anfühlt.

Begeht jemand in Österreich eine Straftat und ist zu befürchten, dass er „unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit“ eine weitere Straftat mit schweren Folgen begehen könnte, so wird diese Person vorsorglich weggesperrt. Und zwar auf unbestimmte Zeit. So jedenfalls will der Paragraph 21 des Strafgesetzbuches.

Diese unter dem Begriff „Maßnahmenvollzug“ gekannte Anordnung eines Gerichtes ist ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte Betroffener. Aber nicht nur das. Der Aufenthalt im Maßnahmenvollzug (oder wie es im Gesetzestext heißt: „in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“) verlangt von den Betroffenen ein jahrelanges Leben in extremer Anpassung und unter ständiger Kontrolle. Wie sich das anfühlt, und wie man unter solchen Bedingungen (über)leben kann, darum wird es in der heutigen FROzine gehen.

Jackyl (Namen von der Redaktion geändert) berichten über seinen „Alltag“ in dieser extremen Lebenslage.

Zudem sprechen wir mit dem Leiter der Betreuungseinrichtung NEULAND, Wolfgang Gföllner, und der Sozialarbeiterin Kathrin Bereiter über Sinn und Unsinn des Maßnahmenvollzugs und darüber wie viel Risikobereitschaft einer plural-demokratischen Gesellschaft abverlangt werden kann.

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