UPSKIRTING soll strafrechtlich verfolgt werden – NR-Abg. Selma Yildirim

Podcast
Radio Freequenns div. Sendungen
  • Upskirting Selma Yildirim - Ulrike Göking Mo 2020.09.28
    27:07
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Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025
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Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Liezen vom Dienstag, 7. Mai 2025
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Gemeinderat Liezen aktuell – Sitzung vom 31.03.2025
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MG&Eventkalender 2025.05.08
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Gemeinderat Liezen aktuell – Sitzung vom 31.03.2025
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Konstituierende Sitzung des „Liezener Gemeinderates“ vom 22.04.2025: Wahl der Bürgermeisterin
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Gemeinderat Liezen Aktuell - Sitzung vom 31.03.2025
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41:13 dk.
System in motion
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1 saat 34:36 dk.
Podiumsdiskussion zur Gemeinderatswahl in Liezen

Ulrike Göking im Gespräch mit der SPÖ Nationalratsabgeordneten Frau Mag. Selma Yildirim. Hintergründe sowie gesetzliches Einlassungsverfahren. Upskirting , das heimliche unerlaubte Fotografieren, soll zukünftig strafrechtlich verfolgt werden.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00050/index.shtml

Bundesgesetz, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekäpfung von Hass im Netz getroffen werden
Kurzinformation der Parlamentsseite

Ziele

  • Neustrukturierung und Ausweitung der Prozessbegleitung auf bestimmte Opfer
  • Schaffung einer Möglichkeit zur erleichterten Ausforschung der Täterin/des Täters in Privatanklageverfahren, die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen werden
  • Entfall der Kostenersatzpflicht der Privatanklägerin/des Privatanklägers für die Verfahrenskosten bei Strafverfahren wegen übler Nachrede und Beleidigung
  • Verbesserung der Voraussetzungen im Medienrecht zur rascheren und umfassenderen Entfernung betreffender Mitteilungen oder Darbietungen “aus dem Netz”
  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Hass im Netz
  • Ermöglichung der Erlangung von Stamm- und Zugangsdaten auch von sonstigen Diensteanbieterinnen/Dienstanbietern

Inhalt

  • Gesetzliche Neustrukturierung und Ausweitung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Prozessbegleitung
  • Gesetzliche Verankerung der Zulässigkeit bestimmter Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der Privatanklagedelikte, die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen werden
  • Gesetzliche Befreiung der Privatanklägerin/desPrivatanklägers von der Kostenersatzpflicht für Verfahrenskosten bei Strafverfahren wegen übler Nachrede und Beleidigung
  • Gesetzliche Neustrukturierung und Verbesserung der Voraussetzungen zur rascheren und umfassenderen Entfernung betreffender Mitteilungen oder Darbietungen aus dem Netz
  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Cybermobbing, unbefugten Bildaufnahmen und Individualbeleidigungen aus diskriminierenden Motiven
  • Ergänzung um sonstige Dienstanbieterin/Diensteanbieter hinsichtlich Auskünfte

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