Kuriositäten beim Pensionsrecht – VOR ORT 211

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In Österreich gibt es rund um das Thema Pensionen einiges an Kuriositäten. Sich dabei auf eine Rechtslage zu verlassen, entspricht nicht der Realität. In meinem Statement zeige ich auf, dass

  • der Pensionsberechnungsrahmen der Frauen wesentlich besser ist, als jener der Männer –
  • dass den Frauen nicht bewusst ist, dass sie mit der Angleichung ihres Pensionsalters an jenes der Männer diese Besserstellung verlieren und dass –
  • das demnächst längere Arbeitsleben damit nicht wirklich zu einer besseren Pension für sie führt. Verglichen habe ich dabei den berechneten „heutigen Wert der Pension“. Sonst würde ja z. B. das Jahr 2023 mit dem Jahr 2031 verglichen werden („Nominaler Wert“).
  • Weiters: Dass das Pensionsrecht bei Pensionserhöhungen immer wieder negiert wurde.
  • Und dass darüber keine öffentliche Diskussion geführt wird.

Mein Fazit: Rechtlich bestehende Regelungen unterschiedlichster Art sind oftmals wenig wert!

Christian Aichmayr

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