Die Wohnungsdurchsuchung bei Radio-Dreyeckland-Redakteur Fabian verstieß gegen die Rundfunkfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 3.11.2025 auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die der Redakteur zusammen mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak und der Gesellschaft für Freiheitsrechte 2023 erhoben hatte. Die Entscheidung stärkt den Schutz von Rundfunkredaktionen vor dem Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft. Gestern meldete unser Schwesterradio den Erfolg eines langwirigen Prozesses. Mehr zu den Ereignissen, dem Verlauf des Gerichtsprozesses sowie der Bedeutung vom finalen Urteil – im Gespräch mit David Werdermann v. d. Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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BVerfGH: Polizeiliche Hausdurchsuchungen bei RDL waren verfassungswidrig
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20. listopadu 2025
Zveřejněno
20. listopadu 2025
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