Wende im AntifaGraz25 Prozess: „Die Staatsanwaltschaft ist ihren objektiven Ermittlungspflichten mMn nicht nachgekommen“

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Wende im AntifaGraz25 Prozess: „Die Staatsanwaltschaft ist ihren objektiven Ermittlungspflichten meiner Meinung nach nicht nachgekommen“ – Julia Kolda (Anwältin)
Vom 7.-8. Jänner fand nun der Prozess gegen die sieben Grazer Antifaschist:innen statt, angesetzt wäre der Repressionsprozess bis 9. Jänner gewesen, durch neue Entwicklungen wurde er auf März vertagt.
Am ersten Verhandlungstag wurden die Angeklagten befragt, am zweiten Tag kamen der Geschädigte, seine Frau, weitere Zeug:innen und ein Sachverständiger zu Wort.

Während sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Verletzungen des Geschädigten zunächst ausschließlich im Sinne der Anklage erklärten (durch aktive Gewalteinwirkung), relativierte ein orthopädisches Sachverständigengutachten nun diese Einschätzung. Demnach könnten die festgestellten Verletzungen nicht ausschließlich durch Gewalteinwirkung entstanden sein, sondern auch durch einen Sturz.
Das Gutachten wurde nicht von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht, sondern auf Antrag der Verteidigung des Geschädigten eingeholt. In der Hauptverhandlung wurden damit Ermittlungsfragen behandelt, die üblicherweise bereits im Vorfeld durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden hätten müssen. Nur durch die harte Anklage des schweren Raubs und die Ermittlungen zu einer kriminellen Vereinigung, waren die brutalen Hausdurchsuchungen, die Interpol-Fahndung und die sechswöchige Untersuchungshaft einer Person überhaupt möglich.

Wie die Wende im Prozess durch das Gutachten zustande kam und was das für den weiteren Prozess bedeutet, klären wir mit den Anwältinnen der Angeklagten, Julia Kolda und Pia Kern.

Hier könnt ihr der Solidaritätskampagne zum AntifaGraz25 Prozess auf Instagram folgen.

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