Endet morgen die Ausnahme vom Recht auf Private Kommunikation?

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Am morgigen Mittwoch, dem 11. März, stimmt das EU-Parlament über eine ganz besondere Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Verordnung ab. Bisher durften Anbieter wie Meta, Linkedin und Google massenhaft und anlasslos die Chats ihrer Nutzer durchleuchten, um potenzielle Missbrauchsfälle zu finden. Die Privatsphäre der Nutzer*innen wurde dabei – trotz Verankerung in der ePrivacy-Verordnung missachtet. Genau diese Ausnahmeregelung soll nun verlängert werden, da bisher noch kein Rechtsrahmen für eine dauerhafte Überwachung geschaffen wurde.

Doch im zuständigen Ausschuss, dem LIBE-Ausschuss, hatten die Abgeordneten in einer überraschenden Wendung den Vorschlag abgelehnt – womit auch die endgültige Zustimmung im EU-Parlament deutlich unwahrscheinlicher geworden ist. Inhaltlich ging es dabei um hohe Fehlerquoten bei den eingesetzten Überwachungswerkzeugen sowie dem Fehlen eines Nachweises, dass mit der anlasslosen Überwachung effektiv gegen Missbrauch vorgegangen werden kann – dafür gebe es zielgerichtetere Maßnahmen, welche den Zweck deutlich besser erfüllen.

In den letzten Tagen wird jetzt versucht doch noch Mehrheiten zu mobilisieren. Die großen Tech-Unternehmen setzen sich für die Verlängerung ein während aus der Zivilgesellschaft der Protest gegen die als Chatkontrolle bezeichnete Überwachung an die Parlamentarier herangetragen wird. Wie es ausgehen könnte, welche Interessen dabei im Vordergrund stehen und wie es um den Streit um die Erlaubnis zur Überwachung weitergehen könnte hat Radio Corax mit Konstantin Macher von der digitalen Gesellschaft besprochen.

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