Meldungen 18. März 2026

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VON UNTEN Einzelbeiträge
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Antifa als Terrororganisation & Tausende teils in SS-Uniform beim sog. Tag der Ehre
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Queer My Pleasure – sexuelle Bildung ohne Barrieren
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Budapest und der „Tag der Ehre“ – wenn Antifaschismus zum Verbrechen erklärt wird
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Zukunft des Vereins für Gedenkkultur in Graz

Unrast-Verlag nimmt Chomsky-Bücher aus dem Programm
Der Unrast-Verlag trennt sich von mehreren Werken des US-amerikanischen Intellektuellen Noam Chomsky. Wie der Verlag in einer Pressemitteilung schreibt, werden vier Titel ab März nicht mehr vertrieben. Anlass ist Chomskys dokumentierter Kontakt zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein – auch noch Jahre nach dessen Verurteilung. In veröffentlichten E-Mails äußerte sich Chomsky unter anderem kritisch über den Umgang mit Epstein. Der Verlag begründet die Entscheidung mit seinem politischen Selbstverständnis und erklärt, Chomsky sei als Autor nicht mehr tragbar. Man wolle Betroffene patriarchaler Gewalt unterstützen und keine Plattform bieten.

Zwei Journalist:innen in Nordsyrien verschwunden
Seit einem Monat fehlt von zwei Journalist:innen in der kurdisch verwalteten Region Rojava jede Spur. Wie die Nachrichtenagentur ANF berichtet, waren sie zuletzt in einem Gebiet unterwegs, in dem es immer wieder zu Angriffen kommt. Kolleginnen und Kollegen sowie Medienorganisationen zeigen sich besorgt und fordern Aufklärung. Unklar ist weiterhin, ob die beiden verschleppt wurden oder Opfer der Kämpfe geworden sind. (anf-news.com)

Kritik nach Diversion für Gruppe mit Waffenübung
Nach einer Waffenübung im oberösterreichischen Vorchdorf hat die Justiz das Verfahren gegen zwölf Beschuldigte per Diversion beendet. Wie der Standard berichtet, zahlten die Beteiligten Geldbeträge und entgehen so einer Verurteilung. Kritik kommt unter anderem von der Grünen-Abgeordneten Nina Tomaselli: Sie warnt vor Verbindungen der Gruppe ins rechtsextreme Milieu und hält das Vorgehen für zu milde. Auch die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus sieht den Fall als Beispiel dafür, dass bewaffnete Vernetzungen nicht ausreichend ernst genommen werden. Die Beschuldigten hatten zuvor gemeinsam mit halbautomatischen Waffen trainiert – der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

AfD verschärft Angriffe auf Rundfunk und freie Medien
Die AfD in Sachsen-Anhalt geht verstärkt gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freie Medien vor. Wie die taz berichtet, fordert die Partei nicht nur die Abschaffung des Rundfunkbeitrags, sondern greift auch gezielt einzelne Sender an. Besonders im Fokus steht das freie Radio Corax in Halle: AfD-Politiker werfen dem Sender politische Einseitigkeit vor und stellen seine Förderung infrage. Medieninitiativen und Journalist*innen kritisieren das scharf und warnen vor einem gezielten Druck auf unabhängige Berichterstattung. Sie sehen darin den Versuch, kritische Stimmen einzuschüchtern und die Medienvielfalt einzuschränken.

19 Jahre Haft nach tödlichem Schuss mit rassistischem Hintergrund
In Wien ist ein 50-Jähriger wegen Mordes an seinem Nachbarn zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Wie MeinBezirk berichtet, erschoss der Mann im Oktober 2025 seinen 33-Jährigen Nachbarn vor dessen Wohnung. Der Angeklagte räumte den Schuss ein, sprach vor Gericht aber von Notwehr und später von einem „Unfall“ – ein Messer, mit dem er bedroht worden sein will, wurde nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft ging von vorsätzlichem Mord aus, ein rassistisches Motiv war auch Thema während des Prozesses. Zusätzlich belasten rassistische Aussagen des Täters den Fall: Laut Zeugenaussagen beschimpfte er das Opfer bei der Festnahme massiv, äußerte rechtsextreme Parolen und fiel schon monatelang davor mit rassistischen Übergriffen gegen seinen Nachbarn auf.

Gericht untersagt vorerst AfD-Einstufung als rechtsextrem
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem deutschen Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Wie die Tagesschau berichtet, muss die Behörde den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten und darf die Einstufung derzeit auch nicht öffentlich verbreiten. Das Gericht sieht zwar Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erkennt aber keine ausreichende Prägung der gesamten AfD. Die Partei bleibt damit vorerst ein rechtsextremer Verdachtsfall. Die AfD wertet die Entscheidung als Erfolg, während Politikerinnen und Politiker anderer Parteien weiter über mögliche Konsequenzen bis hin zu einem Verbotsverfahren diskutieren. Der AfD spielt das Urteil in die Hände, da sie es instrumentalisieren wird. Gleichzeitig darf Björn Höcke, einer der höchsten AfD-Funktionäre gerichtlich bestätigt als Nazi bezeichnet werden.

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