Im Juli 2021 fand unter dem Motto #CancelLEJ eine Protestaktion gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle statt. Der Protest richtete sich gegen die Klimaschäden, Fluglärm und der kapitalistischen Logik vom Logistikkonzern DHL, der dort seinen Hauptflugtransportumschlag hat. Obwohl die Protestaktion als Kundgebung angemeldet war, wurde der Großteil der 54 Aktivist*innen mehrere Tage in Gewahrsam genommen. Seit ein paar Jahren schon wird diesen Aktivist*innen auch Prozess gemacht – wortwörtlich: Strafprozesse wegen Nötigung und Eingriff in den Straßenverkehr – und diese Strafprozesse werden in dezendierten Einzelfällen verhandelt. Einige dieser Verfahren sind postiv mit Freispruch schon beendet worden, bei anderen gab es bspw. Tagessätze oder Arbeitsstunden, die abzuleisten waren. Kürzlich sind in drei weitere Betroffene freigesprochen wurden. Doch in zwei dieser Verfahren hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung eingelgt – da wird also alles neu am Leipziger Landgericht verhandelt. In dem dritten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft sogar Revision eingelegt. Das heißt es wird nur das rechtliche, nicht jedoch das tatsächliche, was die Richterin am Amtsgericht festgestellt hat, erneut überprüft. Dafür ist das Oberlandesgericht in Dresden zuständig. Dieses Revisionsverfahren war nun am vergangenen Freitag. Mehr Klarheit in diesem Informationsjungle an staatlichen Repressionen gegenüber der friedlich protestierenden #CancelLEJ Aktivist*innen brachte uns Alex. Alex gehört zu der Solidaritätskampagne „Repression Nicht Zustellbar“, die sich um die Aktivist*innen gegründet hat, welche die Gerichtsprozesse solidarisch begleitet und die Inhalte des Protestes aus dem Juli 2021 weitertragen möchte.
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Erneutes Revisionsverfahren von #CancelLEJ – Im Gespräch mit „Repression Nicht Zustellbar“
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30. März 2026
Veröffentlicht
30. März 2026
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