In den vergangenen Monaten hat es gekracht in der Medienlandschaft. Und zwar zwischen der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung, kurz OAZ und dem Medium Volksverpetzer. Im April veröffentlichte der Volksverpetzer einen kritischen Text des Journalisten Matthias Meisner sowie des anthroposophie-kritischen Bloggers Oliver Rautenberg zu einem Beitrag in der OAZ.
Der Vorwurf der gemeinsamen Recherche: Mit einem Beitrag in der OAZ würde diese zum Propagandablatt für rechte Esoteriker.
Daraufhin warfen Autoren in der OAZ dem Volksverpetzer Denunziation und Diffamierung vor. Eine Behauptung, die der Volksverpetzer-Gründer Thomas Laschyk im Gespräch mit der tagesaktuellen Redaktion von Radio Corax zurückspielte in Richtung OAZ. Im Mai wurde schließlich bekannt, dass die OAZ mit einer Unterlassungserklärung dem Volksverpetzer 6 Behauptungen aus dem kritisierten Beitrag des Volksverpetzer untersagen lassen wollte.
In dieser Woche folgte nun das vorerst noch vorläufige Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung: Der Antrag der OAZ auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Volksverpetzer, wurde vom Landgericht Dresden abgelehnt. Was bedeutet das möglicherweise für die Bewertung der OAZ und der Arbeit des Volksverpetzers? Unter anderem darüber sprach Gunnar Hamann mit Matthias Meisner.
Zur Transparenz: Gunnar Hamann hat selbst in der Vergangenheit Beiträge im Volksverpetzer veröffentlicht.











