Grundrechtkomittee zu Allgemeinverfügung Erfurt

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Mit Verboten reagierten Thüringer Behörden auf den geplanten Widerstand gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt, so betitelt das die Thüringer Zeitung am vergangenen Dienstagmorgen. Grund dafür bietet die beschlossene Allgemeinverfügung mit Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rund um den Bundes-AfD-Parteitag am ersten Juliwochenende in Erfurt. Das Landesverwaltungsamt Thüringen hatte Anfang der Woche eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der Protest auf den Zufahrtswegen zur Erfurter Messe verboten wird. Denn genau dort plant die AfD am Wochenende ihren Bundesparteitag. Über diese Allgemeinverfügung und welche Einschränkung das bedeutet für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auch was das für Menschen, die protestieren gehen wollen, bedeutet – darüber informiert Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie.

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