Der Wiener Historiker Gerhard Baumgartner ist drastisch in seiner Analyse. Das Volksgruppengesetz ist ein Gesetz gegen Verfassungsrechte, festgeschrieben im Staatsvertrag von 1955. Er enthält Minderheitenrechte für die Slowenen in der Steiermark und in Kärnten sowie für die Kroaten im Burgenland. Zwanzig Jahre später verabschiedet die Bundesregierung das Volksgruppengesetz. Nicht zur Umsetzung der Rechte, sondern zu deren Verwässerung, kritisiert Baumgartner. Lange boykottierten deshalb die Minderheiten dieses Gesetz und die dafür vorgesehenen Organe, die Volksgruppenbeiräte.
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03. Haziran 2026
Yayınlandı
18. Eylül 2026
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03. Haziran 2026, 18:00
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Wolfgang Mayr
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