Ei-Betrug? Eine Bodenhaltung als Käfighaltung betrieben!

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Am 27. Mai 2004 beschloss das Parlament in Österreich einstimmig ein Käfighaltungverbot für Legehennen. Mit 1. Jänner 2009 trat es in Kraft. Damit waren die konventionellen Käfige, mit 2/3 einer A4 Seite Platz pro Huhn und 6 Hühnern pro Käfig, verboten. Doch sogenannte ausgestaltete Käfige durften noch, wenn sie vor 2005 schon in Betrieb gegangen sind, für 15 Jahre ab Betriebsbeginn weitergeführt werden. Der Rest der Legehennenhaltungen musste auf Boden- oder Freilandhaltung umsteigen.

Doch es gibt Bodenhaltungen, die wie solche ausgestalteten Käfighaltungen aussehen, allerdings formal Bodenhaltungen sind, wenn die unterste Käfigreihe geöffnet wird, sodass die Hühner auf den Boden zwischen und unter den Käfigreihen gehen können. Ist diese unterste Käfigreihe aber zu, dann ist es eine Käfighaltung, die aber mit einem einzigen Handgriff im Falle einer Kontrolle zu einer Bodenhaltung umfunktioniert werden kann.

Die Aktivist_innen berichten, wie bewiesen werden konnte, dass diese Bodenhaltung als Käfighaltung betrieben worden ist, wie der Halter auf die Demo vor seinem Betrieb reagiert hat und was die Behörde dazu sagt.

vgt.at/presse/news/2020/news20200121fg_2.php

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