Paragraph 78 der Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten auf Gehsteigen im Ortsgebiet. Der Skurrilität nicht genug, daß es eines solchen Paragraphen bedarf, stellt dieser das „unbegründete Stehenbleiben“ unter Strafe. Und so dient er unter mißbräuchlicher Anwendung seit Beginn des Jahres Polizei und Stadtverwaltung dazu, Menschen, die nicht ins Stadtbild passen, das Leben schwer zu machen. Wer nach Ansicht der Polizei „unbegründet stehenbleibt“ riskiert eine Strafe von Euro 70,– oder 72 Stunde Ersatzfreiheitsstrafe. Wer also „unbegründet stehenbleibt“ muß sitzen. Radio Stimme berichtet über einen seltsamen Paragraphen und einen Aktionstag der Straßenzeitung Augustin.
Vlastník média
Stanica
Vyrobené
17. júna 2003
Zverejnené
06. októbra 2006
Vysielané
19. januára 2013, 16:51
Redaktori
Gerd Valchars, Paul Auer
Témy
Jazyky
