Weihnachtszeit: Paketzusteller*innen unter enormen Druck

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Die umsatzstarke Weihnachtszeit ist für viele Leute sehr arbeitsintensiv. Für Beschäftigte im Kleintransportgewerbe sind die Wochen vor dem 24. Dezember besonders herausfordernd, da extrem viele Pakete zugestellt werden müssen. Begleitet wird diese ohnehin anspruchsvolle Zeit vom Aufflammen einer Vielzahl an arbeitsrechtlichen Problemen. Um dieses Thema ging es in einer Pressekonferenz der Arbeiterkammer Wien mit dem Titel „Kleintransportgewerbe: Zustellen bis zum Umfallen“ am 10. Dezember 2025. Adriana Mandl und Bianca Schrittwieser von der AK Wien informierten zu Arbeitsbedingungen für Paketzusteller*innen und wie diese verbessert werden könnten.

Mandl sprach hauptsächlich über die bevorstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zu Plattformarbeit, in der diese erstmals rechtlich definiert wurde: Plattformarbeit ist Arbeit, die über, auf oder vermittelt durch Online-Plattformen erbracht und im Austausch gegen Bezahlung geleistet wird. Die Umsetzung der Richtlinie, die bis 2026 stattfinden muss, soll die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessern. Die EU-Richtlinie sei ein wichtiger Schritt für das Schaffen von besseren Arbeitsbedingungen im Kleintransportgewerbe, meint Mandl.

Das Kleintransportgewerbe sei auch gekennzeichnet von strukturellen Problemen, meint Bianca Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht an der AK Wien. Verschachtelte Ketten von Subunternehmen würden es Paketzusteller*innen erschweren, den Überblick über ihre Beschäftigungsverhältnisse zu behalten. Dies mache es schwierig für Arbeitnehmer*innen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dazu komme, dass viele Paketzusteller*innen mit Sprachbarrieren zu kämpfen hätten. Aus diesen Gründen vermutet Schrittwieser, dass die Fälle, die zur Arbeiterkammer kommen, auch nur „die Spitze des Eisbergs“ darstellen.

Laut Adriana Mandl weisen internationale Trends darauf hin, dass die Plattformwirtschaft sich auf andere Branchen ausweitet. Um zu verhindern, dass diese unreguliert bleiben, sei es wichtig, dass rechtliche Grundlagen wie die EU-Plattformrichtlinie in den Mitgliedsstaaten zweckerfüllend übernommen werden. Arbeitsmodelle wie die Plattformarbeit in ihrer jetzigen Form würden nämlich nicht nur den Beschäftigten schaden, sondern auch der Öffentlichkeit sowie ehrlichen Arbeitgeber*innen.

 

Beitragsbild: Romeo Session, Pixabay

 

 

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