Ausbildung und Einbildung – Kritik der bürgerlichen Wissenschaften. Teil 2: Ende BWL, VWL, Jus

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Kapitalismuskritik (Ex-Vekks)
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Betriebswirtschaft – Konkurrenz als Naturnotwendigkeit.

Ab 19 30: VWL.
Dieses Studium bildet die Ideologen aus, die dann in Universitäten und Zeitungen das Lob der Marktwirtschaft singen.
Der Unterschied zwischen Mikro- und Makro-Ökonomie.
Das „Argument“ der Knappheit als Grundlage alles „Wirtschaftens“ – im Gegensatz zu Adam Smiths Behauptung, es ginge um die Schaffung des „Reichtums der Nationen“.
Due „invisible hand“, Angebot und Nachfrage und andere Evergreens der VWL.

Ab 33 10: Rechtswissenschaft.
Dürfen und nicht Dürfen – diese Grundlagen des staatsbürgerlichen Denkens sind jedem bekannt, auch wenn er/sie nix mit einem Jusstudium zu tun hat.
Beim Jusstudium lernt man, alles auf der Welt in die zwei Kategorien: „erlaubt“ und „verboten“ einzureihen.
Strafrecht und Zivilrecht.
Fallbeispiel Stromklau: Ist elektrischer Strom eine Sache, sein Diebstahl daher verboten?
Das Recht beruht auf Staatsgewalt und Eigentum und die Rechtswissenschaft ist hier die ideologische Verbrämung dieses Gewaltakts, der als zivilisatorische Errungenschaft des Rechtsstaates besprochen wird.

Teil 3: Sozialarbeit

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