Im Gespräch mit der Präsidentin der Vereinigung NÖ Tierheime.
Es gibt wieder eine Reform im Tierschutzrecht. Die Novelle zur 2. Tierhaltungsverordnung steht an. Diese Verordnung regelt die Haltung von Haustieren und Exoten. Reformiert werden die Voraussetzungen, einen Hund halten zu dürfen. In Zukunft braucht es dafür einen Hundeführschein.
Weiters wird die Sonderhaltungsverordnung reformiert. Da geht es um Anforderungen an Tierheime und die Zucht von Haustieren. In dem Zusammenhang ist auch interessant, welche Qualzuchten verboten werden sollen.











