Grazer Wahlkampf unter menschenrechtlicher Beobachtung

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Graz ist Menschenrechtsstadt – und der Menschenrechtsbeirat beobachtet bereits zum fünften mal systematisch den Gemeinderatswahlkampf: Plakate, Folder, Social-Media-Auftritte und Aussagen von Spitzenpolitiker:innen werden erfasst und an Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gemessen.
Der erste Bericht zeigt: Themen wie Wohnen und Integration kommen vor, explizite Menschenrechtsbezüge fehlen aber fast überall. Kritisch bewertet der Beirat Forderungen nach Einschränkungen für Asylwerber:innen – und stellt eine strukturelle Frage: Ein Viertel der Grazer Bevölkerung hat kein Wahlrecht, obwohl sie von den Entscheidungen direkt betroffen ist.
Im Gespräch mit Klaus Starl vom Grazer Menschenrechtsbeirat geht es darum, wo zulässige politische Meinung endet und eine menschenrechtliche Grenze überschritten wird – und ob solche Beobachtungen im realen Leben für von Diskriminierung betroffene Menschen etwas verändert.

Wahltag ist am 28. Juni.
Hier findet ihr alle Informationen zu Wahlberechtigung und weitere Partizipationsmöglichkeiten auf Bezirksebene oder bei der Wahl des Migrant:innenbeirats.

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