HUMAN RIGHTS TALK: Kopftuchverbot an Schulen – Schutz oder Einschränkung der Selbstbestimmung?
Wien, 7. Oktober 2026 – Heute in der Wiener diplomatischen Akademie nahmen beinahe 200 Menschen an der Human Rights Talk mit dem Titel “Kopftuchverbot an Schulen – Schutz oder Einschränkung der Selbstbestimmung?”
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Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 dürfen Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr an Österreichs Schulen kein islamisches Kopftuch mehr tragen. Schulen sind damit gefordert, das neue Verbot umzusetzen – zunächst durch Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und ihren Erziehungsberechtigten. Bei wiederholten Verstößen sind auch Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Bundesregierung versteht die Regelung als Teil eines Schutz- und Integrationskonzepts, das Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit fördern sowie Mädchen vor familiärem oder sozialem Druck schützen soll. Kritiker:innen sehen darin hingegen einen Eingriff in Religionsfreiheit und Gleichbehandlung und warnen vor der Stigmatisierung muslimischer Mädchen sowie der weiteren Normalisierung von antimuslimischen Vorurteilen und Islamfeindlichkeit. Erste Individualanträge auf Aufhebung des Verbots wurden vom Verfassungsgerichtshof aus Formalgründen zurückgewiesen. Inzwischen liegt eine neue Beschwerde gegen das Gesetz vor.
Kann das Verbot die Selbstbestimmung von Mädchen etwa gegenüber Mitschüler:innen und Eltern stärken oder führt es zu neuen Formen von Ausgrenzung? Welche Erfahrungen machen muslimische Mädchen, ihre Familien und Schulen mit der neuen Regelung? Wie lassen sich Schutzinteressen, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und Kinderrechte miteinander in Einklang bringen? Ein vielfältig besetztes Panel diskutiert die gesellschaftlichen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Dimensionen des Kopftuchverbots sowie seine Auswirkungen auf Schule, Teilhabe und das Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft.
Die Human Rights Talks verstehen sich als Plattform für den gesellschaftlichen Diskurs zu aktuellen Themen mit menschenrechtlicher Relevanz. Die Veranstaltungen präsentieren der interessierten Öffentlichkeit hochkarätige Vortragende und analysieren menschenrechtliche Herausforderungen sowie gesellschaftspolitische Strömungen differenziert und mit fachlicher Expertise, zugleich aber auf zugängliche Weise und mit Praxisbezug. Wichtiger Bestandteil des Formats ist neben inhaltlichen Beiträgen die interaktive Publikumsdiskussion.
Begrüßung
Angelika WATZL, Generalsekretärin, Österreichische Liga für Menschenrechte
Moderatorin
Amira AWAD, Selbstständige Moderatorin und Trainerin
Podiumsdiskussion
- Yara ALNAHHAS, Schülerin, 8. Klasse, Realgymnasium
- Michael Lysander FREMUTH, Direktor, Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte; Professor für Grund- und Menschenrechte, Universität Wien
- Dunia KHALIL, Expertin für Antirassismus, Vielfalt und diskriminierungskritische Arbeit, Dokustelle
Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus - Martin KIENL, Leiter Sektion II: Integration, Kultur und Volksgruppen, Bundeskanzleramt
- Marawan MANSOUR, Rechtsanwalt
- Karin MEDITS-STEINER, Vorsitzende, Personalvertretung der Wiener Pflichtschullehrer:innen
Publikumsdiskussion
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