Juristen Bülte und Jarolim zu „Beweisverwertungsverbot“ im Regierungsprogramm

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  • 2018.12.07_FROzine_Beweisverwertungsverbot
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Im Infomagazin Stimmlagen mit dem Titel „Tierschutz bestrafen Tierquälerei fördern“ haben wir kürzlich darüber berichtet, dass die Regierung plant landwirtschaftliches Eigentum besser zu schützen als privates Eigentum.

Der besondere Schutz für Tierproduzent*innen und ihr Eigentum könnte dem öffentlichen Interesse im Wege stehen. Beispielsweise wenn es darum geht, dass Missständen in Tierstallungen dokumentiert und geahndet werden können. Ein weiteres Vorhaben könnte sich eventuell darauf auswirken.

Innerhalb einer Strafrechtsreform plant die Bundesregierung auch ein „absolutes Beweisverwertungsverbot“ einzuführen. Im Regierungsprogramm 2017 – 2022 ist auf Seite 44 zu lesen: „Absolutes Beweisverwertungsverbot bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren; zwingende Vernichtung sämtlicher solcherart erlangter Ermittlungsergebnisse und Verbot jeglicher Auswertung“

  • Was kann das bedeuten?
  • Für welche Form der Ermittlungsarbeit soll das gelten?
  • Könnte investigative recherchiertes Foto- und Videomaterial von NGO‘s beispielsweise im Tierschutz betroffen sein?

Eine Einschätzung von Strafrechtsexperten Jens Bülte und SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.

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