Entschließungsantrag im Tierschutzausschuss am 9. Dezember 2021

Podcast
Tierrechtsradio
  • 2021-12-10_tierschutzausschuss
    56:52
audio
56:28 min.
Der Singvogelfang aus juristischer Sicht
audio
57:24 min.
Gehts mit Veganismus, Tierschutz und Tierrechten bergab?
audio
50:07 min.
Internationale konfrontative Pelzkampagnen
audio
41:20 min.
Tierrechte im Fernsehen
audio
57:30 min.
Singvogelfang
audio
57:01 min.
Sonderausstellung: Fleisch
audio
48:37 min.
Kundgebungen und andere Tierrechtsaktionen
audio
50:25 min.
Zu Gast am Lebenshof „Leben lassen“
audio
57:26 min.
Bericht vom Tierbefreiungskongress in Kopenhagen
audio
56:57 min.
Bericht von 2 Tierrechtskongressen

Aktivisten analysieren den Inhalt und die tatsächliche Bedeutung dieses Antrags.

In Hinsicht auf Schweine, die auf Vollspaltenböden leben müssen bedeutet das, dass sie ab 1. Jänner 2023 bis zu (!) 20 Prozent mehr Fläche haben sollen. Das wären im besten Fall 0,65 m² statt 0,55 m² pro Schwein. Eine lächerlich winzige Änderung. Darüber hinaus sollen sie einen Liegebereich haben, in dem nur bis zu 10 Prozent Spalten sein dürfen. Das meint, dass 10 Prozent der Gesamt-Liegefläche Spalten sein dürfen und nicht, dass 10 Prozent der Fläche als Spaltenboden ausgteführt sein dürfen. Abgesehen davon soll es mehr Beschäftigungsmaterial geben. Allerdings steht nichts von Stroh im Text. Diese minimalen Änderungen können wohl kaum die Lebensqualität der Schweine verbessern.

Allerdings werden in dem Entschließungsantrag auch Regeln für die Haltung und den Transport anderer Tierarten vorgeschlagen. Was ist aus Tierschutzsicht davon zu halten?

Napsat komentář