Entschließungsantrag im Tierschutzausschuss am 9. Dezember 2021

Подкаст
Tierrechtsradio
  • 2021-12-10_tierschutzausschuss
    56:52
audio
56:55 мин.
Gespräch zum Film „Future Science – Das Ende der Tierversuche?“
audio
56:59 мин.
Der Lebenshof Sonnenweide aus dem Mittelburgenland
audio
56:58 мин.
Russische Tierrechtlerin spricht über ihre Flucht vor Putin
audio
57:02 мин.
März/April ist die Zeit der Amphibienrettung
audio
56:57 мин.
Das Projekt Sinai für Streunerkatzen
audio
56:59 мин.
Das Projekt Tierschutz Unterricht an Schulen
audio
55:59 мин.
15 Jahre Freispruch im Tierschutzprozess
audio
57:01 мин.
Welttag für „Versuchstiere“
audio
56:46 мин.
Effekte der Ungarn-Wahl in ganz Europa
audio
56:50 мин.
In der Fledermausstation

Aktivisten analysieren den Inhalt und die tatsächliche Bedeutung dieses Antrags.

In Hinsicht auf Schweine, die auf Vollspaltenböden leben müssen bedeutet das, dass sie ab 1. Jänner 2023 bis zu (!) 20 Prozent mehr Fläche haben sollen. Das wären im besten Fall 0,65 m² statt 0,55 m² pro Schwein. Eine lächerlich winzige Änderung. Darüber hinaus sollen sie einen Liegebereich haben, in dem nur bis zu 10 Prozent Spalten sein dürfen. Das meint, dass 10 Prozent der Gesamt-Liegefläche Spalten sein dürfen und nicht, dass 10 Prozent der Fläche als Spaltenboden ausgteführt sein dürfen. Abgesehen davon soll es mehr Beschäftigungsmaterial geben. Allerdings steht nichts von Stroh im Text. Diese minimalen Änderungen können wohl kaum die Lebensqualität der Schweine verbessern.

Allerdings werden in dem Entschließungsantrag auch Regeln für die Haltung und den Transport anderer Tierarten vorgeschlagen. Was ist aus Tierschutzsicht davon zu halten?

Оставьте комментарий