Hallstatt – Hoheitliche Verwaltung

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Hoheitliche Verwaltung

Der österreichische Landesfürst verfügte im Salzkammergut nicht nur über das Bergregal, sondern auch die gesamte Salzproduktion und der Salzhandel befanden sich in seinem direkten und unmittelbaren Besitz. Darüber hinaus war derselbe aber auch noch Grundherr der Herrschaft Wildenstein, welche das gesamte innere Salzkammergut umfasste. Um 1500, mit dem Wachsen des habsburgischen Herrschaftsgebietes, wurde eine „Raitkammer“ für die Niederösterreichischen Lande eingerichtet. Sie besorgte nicht nur die Verwaltung des Kammerguts sondern auch die gesamte Rechnungskontrolle. Die besondere wirtschaftliche Bedeutung des Kammergutes führte sehr früh zu einer besonderen Obsorge der Staatsgewalt um den Bestand und die Entwicklung der dort vorhandenen Produktionsmittel. Diese spezifischen Vorgänge sind für den Salzproduktionsbetrieb in Hallstatt bereits am Beginn der Neuzeit belegbar.

Die Grundlage für die neuzeitliche Verwaltungs- und Wirtschaftsorganisation des Kammergutes bildete die von Kaiser Maximilian I. begonnene und von Erzherzog Ferdinand zu Ende geführte „Reformation des Salzwesens zu Hallstatt“, welche 1524 im ersten Reformationslibell niedergelegt wurde.

Link zum download des weiterführenden Textes „Gelenkte Entwicklung„

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