Bernhard Redl über eine Formulierung in der Strafprozeßordnung, die der Verfassungsgerichtshof schon zweimal aufgehoben hat. Und die gute Chancen hat, wieder in die StPO geschummelt zu werden. Gerade jetzt vor den Wahlen. Denn: Es geht um die Verunmöglichung von rechtswirksamen Beschwerden gegen Polizeimaßnahmen…
Majitel média
Kanál
Vyrobeno
14. července 2017
Zveřejněno
15. července 2017
Redakce
Bernhard Redl
Témata
Jazyky
