Bernhard Redl über eine Formulierung in der Strafprozeßordnung, die der Verfassungsgerichtshof schon zweimal aufgehoben hat. Und die gute Chancen hat, wieder in die StPO geschummelt zu werden. Gerade jetzt vor den Wahlen. Denn: Es geht um die Verunmöglichung von rechtswirksamen Beschwerden gegen Polizeimaßnahmen…
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14. Липня 2017
Опубліковано
15. Липня 2017
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