Möglichkeiten und Hürden des geförderten Wohnens

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Ziviler Ungehorsam in Oberösterreich

Die Schaffung von leistbarem Wohnraum ist die Aufgabe gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), umgangssprachlich auch als “(Wohnungs-)Genossenschaften” bezeichnet. In Oberösterreich gibt es 27 gemeinnützige Bauvereinigungen. Der durchschnittliche Mietpreis beträgt inkl. Betriebskosten und Ust 7,4€ pro Quadratmeter. Damit liegen die Mietpreise dieser geförderten Wohnungen nach wie vor unter den privaten oder gewerblichen Preisen. (Quelle: Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen)

Wer sich für eine geförderte Wohnung anmelden will, muss bestimmte Kriterien erfüllen, die auch für die Wohnbeihilfe in Oberösterreich gelten. Grundsätzlich soll sie Menschen mit niedrigem Einkommen leistbares Wohnen ermöglichen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen, speziell für Drittstaatsangehörige. In einem aktuellen Prüfbericht hat der Landesrechnungshof (LRH) einige Kritikpunkte an der Wohnbeihilfe formuliert. Etwa, dass Sozialhilfe-Empfänger*innen um Wohnbeihilfe ansuchen müssen, ihnen der Betrag jedoch in die Sozialhilfe eingerechnet wird, was einem Abzug gleichkommt. Der LRH bemängelt außerdem, dass die Materie für Förderungsempfänger*innen schwer verständlich sei. Geregelt ist die Wohnbeihilfe im Oö. Wohnbauförderungsgesetz.

Dass es sich dabei um eines der kompliziertesten Gesetze in OÖ handelt, schildert auch Oliver Jungwirth vom Verein Wohnplattform, wo er Koordinator des “Netzwerks Wohnungssicherung” ist. Im Studiogespräch mit Marina Wetzlmaier erklärt er welche Kriterien für wen gelten, um eine geförderte Wohnung und Wohnbeihilfe zu erhalten. Außerdem geht es darum, was man tun kann, wenn man mit der Miete im Rückstand ist, an wen man sich wenden kann und welche Möglichkeiten es gibt eine Delogierung doch noch zu verhindern.

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