Finanzminister Gernot Blümel wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgefordert, bestimmte Dokumente an den „Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ zu übergeben. Er hat die gewährte Frist untätig verstreichen lassen. Nach Meinung von Manfred Matzka, langjähriger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, hat er damit Verfassungsbruch begangen, auch wenn die Dokumente später geliefert wurden. Das Parlament ist damit verpflichtet, ein Verfahren zur Ministeranklage einzuleiten. Wir fragen, was es für einen Staat bedeutet, wenn führende Organe seine Verfassung brechen.
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Produziert
19. Mai 2021
Veröffentlicht
19. Mai 2021
Redakteur:innen
Roland Steidl Und Josef Kiesenhofer
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