Finanzminister Gernot Blümel wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgefordert, bestimmte Dokumente an den “Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung” zu übergeben. Er hat die gewährte Frist untätig verstreichen lassen. Nach Meinung von Manfred Matzka, langjähriger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, hat er damit Verfassungsbruch begangen, auch wenn die Dokumente später geliefert wurden. Das Parlament ist damit verpflichtet, ein Verfahren zur Ministeranklage einzuleiten. Wir fragen, was es für einen Staat bedeutet, wenn führende Organe seine Verfassung brechen.
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Geproduceerd
19. mei 2021
Gepubliceerd
19. mei 2021
Redacteurs
Roland Steidl Und Josef Kiesenhofer
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