Finanzminister Gernot Blümel wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgefordert, bestimmte Dokumente an den “Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung” zu übergeben. Er hat die gewährte Frist untätig verstreichen lassen. Nach Meinung von Manfred Matzka, langjähriger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, hat er damit Verfassungsbruch begangen, auch wenn die Dokumente später geliefert wurden. Das Parlament ist damit verpflichtet, ein Verfahren zur Ministeranklage einzuleiten. Wir fragen, was es für einen Staat bedeutet, wenn führende Organe seine Verfassung brechen.
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19. Mayıs 2021
Yayınlandı
19. Mayıs 2021
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Roland Steidl Und Josef Kiesenhofer
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